VORTRÄGE
Vortrag bei der Rottaler Raiffeisenbank am 14.03.2013
Die anstehende Mietreform bewegt Mieter und Vermieter. So waren die Plätze beim Informationsabend zum neuen Mietrecht im Saal der Rottaler Raiffeisenbank eG innerhalb weniger Tage ausgebucht. Das Publikum diskutierte nicht nur sehr engagiert, sondern auch eine Stunde länger, als ursprünglich geplant.
Dir. Peter Voggenreiter ging eingangs auf Mietstörungen ein, die in den Medien präsent sind. So fragen sich viele Vermieter, wie sie sich zum Beispiel vor Mietnomaden schützen können. Mit Rechtsanwalt Anton Eder habe man einen Experten gewonnen, der Fallstricke im Mietvertragsrecht aufzeigen könne.
Anton Eder stieg in die Diskussion mit einem besonders spektakulären Fall ein. So habe ein Mieter vor Jahren zunächst das Haus verwahrlosen lassen, um es später eigenhändig abzureißen. Den Schaden musste der Vermieter tragen. Viele andere Fälle von Mietstörungen gingen zwar nicht so weit, seien jedoch mit erheblichen Ärger und Kosten für den Vermieter verbunden.
Schwerpunkt des Abends war das neue Mietvertragsrecht, das voraussichtlich ab dem 1. Mai 2013 in Kraft tritt. Ziele der Reform seien Anreize zur energetischen Sanierung von Häusern sowie Anreize an Investoren, Wohnraum zu schaffen und zu vermieten.
So soll der Schaden durch Problemmieter eingegrenzt werden, indem schnellere Räumungen nach dem Berliner Modell im Einverständnis mit dem jeweiligen Gerichtsvollzieher möglich werden. In diesem Fall tauscht der Gerichtsvollzieher das Schloss der Wohnung aus, und verschafft dem Vermieter den Besitz an seiner Wohnung. Für den Inhalt der Wohnung kann sich der Vermieter dann auf sein Pfandrecht berufen. Zudem wird es leichter, Dritte zu räumen. Bisher sei es zum Beispiel möglich gewesen, dass Mieter durch Aufnahme beliebiger Personen eine Zwangsräumung hinauszögern, da ein Räumungsbeschluss jeweils immer wieder neu auch für die zusätzlichen Untermieter erwirkt werden musste. Nach dem neuen Mietrecht gehe dies auch über eine einstweilige Verfügung.
Ein zentraler und deshalb auch ausgiebig diskutierter Punkt ist die Möglichkeit des Vermieters, energetische Sanierungen künftig leichter durchzusetzen. Nach dem neuen Recht muss der Mieter unter bestimmten Formvoraussetzungen eine energetische Sanierung bis zu drei Monaten Dauer ohne Mietminderungsanspruch dulden. Führt die Modernisierung zum Beispiel zu Energieeinsparungen, so kann der Vermieter zudem 11 % der Kosten auf die jährliche Miete umlegen.
Die Rechte der Mieter werden hingegen insbesondere in Ballungsräumen gestärkt. So können die Landesregierungen künftig Gebiete mit Wohnungsmangel ausweisen, in denen Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 % beschränkt werden.
Rechtsanwalt Anton Eder musste eine breite Palette von Fragen rund um das neue Mietrecht beantworten. So wurde die künftige Kündigungsmöglichkeit bei versäumten Kautionszahlungen ebenso diskutiert, wie die Eigenbedarfskündigung. Neben vielen neuen Informationen bekamen die Besucher die Gewissheit, dass sich durch rechtzeitiges Nachfragen vor Vertragsabschluss häufig Ärger und Kosten vermeiden lassen.
Fortsetzungstermin am Donnerstag, den 02. Mai 2013 um 19.30 Uhr


Bild: privat
Dir. Peter Voggenreiter (l.), Rechtanwalt Anton Eder und Prokurist Stephan Dorn (r.) von der Rottaler Raiffeisenbank freuten sich über die gute Resonanz bei der Veranstaltung zum neuen Mietrecht im Saal der Bank in Pocking
Die anstehende Mietreform bewegt Mieter und Vermieter. So waren die Plätze beim Informationsabend zum neuen Mietrecht im Saal der Rottaler Raiffeisenbank eG innerhalb weniger Tage ausgebucht. Das Publikum diskutierte nicht nur sehr engagiert, sondern auch eine Stunde länger, als ursprünglich geplant.
Dir. Peter Voggenreiter ging eingangs auf Mietstörungen ein, die in den Medien präsent sind. So fragen sich viele Vermieter, wie sie sich zum Beispiel vor Mietnomaden schützen können. Mit Rechtsanwalt Anton Eder habe man einen Experten gewonnen, der Fallstricke im Mietvertragsrecht aufzeigen könne.
Anton Eder stieg in die Diskussion mit einem besonders spektakulären Fall ein. So habe ein Mieter vor Jahren zunächst das Haus verwahrlosen lassen, um es später eigenhändig abzureißen. Den Schaden musste der Vermieter tragen. Viele andere Fälle von Mietstörungen gingen zwar nicht so weit, seien jedoch mit erheblichen Ärger und Kosten für den Vermieter verbunden.
Schwerpunkt des Abends war das neue Mietvertragsrecht, das voraussichtlich ab dem 1. Mai 2013 in Kraft tritt. Ziele der Reform seien Anreize zur energetischen Sanierung von Häusern sowie Anreize an Investoren, Wohnraum zu schaffen und zu vermieten.
So soll der Schaden durch Problemmieter eingegrenzt werden, indem schnellere Räumungen nach dem Berliner Modell im Einverständnis mit dem jeweiligen Gerichtsvollzieher möglich werden. In diesem Fall tauscht der Gerichtsvollzieher das Schloss der Wohnung aus, und verschafft dem Vermieter den Besitz an seiner Wohnung. Für den Inhalt der Wohnung kann sich der Vermieter dann auf sein Pfandrecht berufen. Zudem wird es leichter, Dritte zu räumen. Bisher sei es zum Beispiel möglich gewesen, dass Mieter durch Aufnahme beliebiger Personen eine Zwangsräumung hinauszögern, da ein Räumungsbeschluss jeweils immer wieder neu auch für die zusätzlichen Untermieter erwirkt werden musste. Nach dem neuen Mietrecht gehe dies auch über eine einstweilige Verfügung.
Ein zentraler und deshalb auch ausgiebig diskutierter Punkt ist die Möglichkeit des Vermieters, energetische Sanierungen künftig leichter durchzusetzen. Nach dem neuen Recht muss der Mieter unter bestimmten Formvoraussetzungen eine energetische Sanierung bis zu drei Monaten Dauer ohne Mietminderungsanspruch dulden. Führt die Modernisierung zum Beispiel zu Energieeinsparungen, so kann der Vermieter zudem 11 % der Kosten auf die jährliche Miete umlegen.
Die Rechte der Mieter werden hingegen insbesondere in Ballungsräumen gestärkt. So können die Landesregierungen künftig Gebiete mit Wohnungsmangel ausweisen, in denen Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 % beschränkt werden.
Rechtsanwalt Anton Eder musste eine breite Palette von Fragen rund um das neue Mietrecht beantworten. So wurde die künftige Kündigungsmöglichkeit bei versäumten Kautionszahlungen ebenso diskutiert, wie die Eigenbedarfskündigung. Neben vielen neuen Informationen bekamen die Besucher die Gewissheit, dass sich durch rechtzeitiges Nachfragen vor Vertragsabschluss häufig Ärger und Kosten vermeiden lassen.
Fortsetzungstermin am Donnerstag, den 02. Mai 2013 um 19.30 Uhr


Bild: privat
Dir. Peter Voggenreiter (l.), Rechtanwalt Anton Eder und Prokurist Stephan Dorn (r.) von der Rottaler Raiffeisenbank freuten sich über die gute Resonanz bei der Veranstaltung zum neuen Mietrecht im Saal der Bank in Pocking